Informationen und häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen – unsere Antworten
"Gemeinsam erreichen, was einer allein nicht schaffen kann"
Dieses Motto der Genossenschaftsbewegung wollen wir für den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung in der Region um Lüneburg beleben. Die Zukunftsgenossen wollen die Menschen und Firmen aus der Region an der Umsetzung regionaler Energieprojekte und an der Wertschöpfung dieser Projekte beteiligen. Insgesamt sollen damit möglichst viele Interessierte begeistert werden für einen eigenen Beitrag zur Schonung unseres Klimas und zur Förderung der regionalen Entwicklung.
1. Was ist geplant bei den Zukunftsgenossen?
Die Energiegenossenschaft der Zukunftsgenossen will Genossenschaftskapital zur Finanzierung von Energieprojekten in der Region einbringen. In einem ersten Schritt soll die Beteiligung an Photovoltaikanlagen erfolgen. Diese bieten neben ökologischen Vorteilen zusammen mit anderen erneuerbaren Energien die Chance zum Umbau der Energieversorgungsstrukturen in der Region. Die Zukunftsgenossen werben hierfür Dachflächen an, lassen deren Ertragsfähigkeit von Fachleuten prüfen, schließen, vertreten durch den Vorstand, Pachtverträge mit den öffentlichen,gewerblichen oder privaten Dachbesitzern und die notwendigen Verträge mit Projektentwicklern und Installateuren ab.
2. Was ist der Stand der Genossenschaftsgründung?
Die Prüfung des Genossenschaftsverbandes ist abgeschlossen, das Prüfungsgutachten liegt uns vor hiermit wurde die Genossenschaft durch den Genossenschaftsverband genehmigt. Die Eintragung der Zukunftsgenossen eG beim Amtsgericht ist erfolgt. Die Zukunftsgenossen eG kann also in vollem Umfange ihre Geschäftstätigkeit betreiben. Neue Mitglieder können beitreten.
3. Was sind die Vorteile einer Genossenschaft?
Die eG ist eine ideale Form für die Bündelung des regionalen bürgerschaftlichen Engagements. Ihr primäres Ziel ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder. In der Genossenschaft als eine demokratische Rechtsform hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies sichert das Gemeinwohl sowie die Unabhängigkeit von externen Interessen. Ein Geschäftsanteil beträgt 100,00 Euro. Ein Mitglied muss sich mit mindestens fünf und kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Diese Mindestbeteiligung ist bei Erwerb der Mitgliedschaft voll einzuzahlen. Entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen nebst Prognose der Zahlungen an unsere Mitglieder werden vorgenommen. Mittelfristig erwarten wir eine Rendite von ca. 2% - 3% p.a..
4. Sind die Dividendenerträge steuerpflichtig?
Ja. Bei der gezahlten Dividende handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegt damit der Besteuerung. Einen gesonderten Freibetrag für Dividendenerträge aus Genossenschaften gibt es nicht mehr.
5. Welche Voraussetzungen müssen für die Dividendenzahlung erfüllt sein?
Die Dividende wird für jeweils ein zurückliegendes Geschäftsjahr gezahlt. Um also die Dividendenzahlung für das Jahr 2019 zu erhalten, müssen sowohl Geschäftsanteile vor dem 01.01.2019 gezeichnet worden wie auch die Zahlung dazu bei uns eingegangen sein.
Für die Überweisung der Dividende benötigen wir von unseren Mitgliedern die Angabe der aktuellen Bankverbindung, die Information zur Kirchensteuerpflicht sowie die Steueridentifikationsnummer und das zuständige Finanzamt.
6. Wie kann ich mich an der Energiewende vor Ort beteiligen?
Durch das Ausfüllen eines Mitgliedantrages wird die Beteiligung an der Genossenschaft gezeichnet. Das Geschäftsguthaben wird vom angegebenen Konto eingezogen. Die Mindestbeteiligung liegt bei fünf Geschäftsanteilen (ein Geschäftsanteil = 100 €), also 500 €. Es können jederzeit weitere Geschäftsanteile in 100 €- Schritten gezeichnet werden. Dies, bis der maximale Beteiligungsbetrag von 25.000 € erreicht ist.
7. Wie kann die Beteiligung gekündigt werden?
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 24 Monaten zum Geschäftsjahresende gekündigt werden. Da es sich bei Anlagen der Erneuerbaren Energien um langfristige Investitionen handelt, die nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können, ist die angegebene Kündigungsfrist vergleichsweise gering.
8. Ist die Einlage gesichert?
Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Für den Anlagenbetrieb werden umfangreiche Versicherungen für den Ausfall der Anlagen abgeschlossen. Ein Verlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich.
9. Besteht eine Nachschusspflicht im Falle des Verlustes?
Nein. Die Haftung ist auf die Beteiligung an der Genossenschaft begrenzt.
10. Hat die Mitgliedschaft Auswirkungen auf meinen Stromvertrag?
Die Mitgliedschaft hat keine Auswirkung auf bestehende oder zukünftige Stromlieferverträge. Der produzierte Strom wird ausschließlich in das Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist oder an den Dachverpächter verkauft.